Forstsetzung
Als
die nationalsozialistische Regierung, in der Hauptsache aus politischen
Gründen, den §16 der Durchführungsverordnung zum Wohngemeinnützigkeitsgesetz
neu geschaffen hatte, ergriffen viele große Wohnungsgesellschaften die
Gelegenheit, kleine Wohnungsvereine in ihre Unternehmen einzugliedern. Der
§16 WGGDV konnte die Anerkennung des Wohnungunternehmens als gemeinnützig
aufheben, wenn man ohne hinreichenden Grund einer berechtigten Aufforderung
zur Verschmelzung mit anderen Wohnungsvereinen nicht nachkam. So konnten die
bisherigen entstandenen Vorteile der gemeinnützigen Anerkennung im
Einvernehmen mit dem Oberfinanzpräsidenten in einer geldlich unbegrenzten
Höhe zurückgefordert werden. Dies wäre für das Wohnungsunternehmen der
Bankrott gewesen.
Mit
dem 2. Weltkrieg begann die Zerstörung größeren Ausmaßes. Von da ab bis zum
bitteren Ende folgten zielbewußt Tod und Vernichtung. Auf Duisburg wurden
von den Alliierten 299 Luftangriffe geflogen, bei denen 1.022 Minenbomben,
30.698 Sprengbomben - davon 4.070 Blindgänger - und 774.481 Brandbomben
abgeworfen. Von den 92 vermißten Personen haben sich viele in "Nicht"
aufgelößt. Andere Menschen ruhen wahrscheinlich noch unter den wieder
neu errichteten Gebäuden, so daß sie heute noch als Vermisst gelten. Auch die
Ortschaft Bissingheim blieb im Zweiten Weltkrieg von den Luftangriffen nicht
verschont.
Menschenopfer der Ortschaft im Zweiten Weltkrieg:
151 |
Opfer Gesamt |
86 |
Gefallene |
32 |
Heimatopfer |
18 |
vermißte Wehmachtsangehörige |
5 |
vermißte Zivilpersonen |
1 |
verschollener Kriegsgefangener |
6 |
toterklärte Wehmachtsangehörige |
2 |
toterklärte Zivilpersonen |
1 |
NS-Opfer |
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