Etwa 10
Morgen Kartoffelland für reiche Familien waren am Rande der Siedlung
vorgesehen. Es war geplant, für jedes 4. und weitete Kind je 150 qm
Kartoffelland ohne Pachtzins zu gewähren und durch den Bauerhof umpflügen
und düngen zu lassen. Für die Wasserversorgung war die Gemeinde Huckingen
zuständig. Das elektrische Licht sollte laut Vertrag vom
Rheinisch-Westfählischen-Elektrizitätswerk geliefert werden. Eine
Gaszuführung hatte man ebenfalls in Aussicht gestellt.
Im Jahre
1921 erfolgte eine Korrektur des Bebauungsplanes. Leider gelang es nicht ein
ausreichendes Gesellschaftskapital zur Verstärkung des ursprünglichen Plans
zusammenzubringen. Wiederholt drängte Grothe nun, den der Verlauf der
Planung befriedigte. ihn von seinem Vorstandsamt in Rheinisch-Bissingheim zu
entbinden, damit er wieder seine ganze Kraft dem Wohnungsverein zur
Verfügung stellen konnte. |